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   BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B   

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https://dejure.org/2015,14244
BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B (https://dejure.org/2015,14244)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B (https://dejure.org/2015,14244)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2015 - B 6 KA 44/14 B (https://dejure.org/2015,14244)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B
    Jedenfalls würde die Befugnis des Klägers, Rechte des Beigeladenen im eigenen Namen geltend zu machen, ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis des Klägers voraussetzen (vgl BGHZ 96, 151, 152 ff mwN), an das im sozialgerichtlichen Verfahren hohe Anforderungen zu stellen sind (Keller, aaO).

    Für die Berücksichtigung nicht allein der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Klägers, der Forderungen eines anderen geltend macht, sondern auch der Person, dessen Rechte geltend gemacht werden, spräche jedenfalls, dass anderenfalls der Anspruch auf PKH durch Vorschieben eines unvermögenden Beteiligten, herbeigeführt werden könnte (vgl BGHZ 96, 151, 153, mwN).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B
    Nach dem - von dem Kläger behaupteten - Übergang des Anspruchs auf den Beigeladenen könnte nur dieser geltend machen, in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl BVerwG Beschluss vom 24.2.1999 - 7 B 14/99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 20; vgl BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 4 f).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist nur anzunehmen, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist (stRspr vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 S 27 f mwN).
  • BSG, 24.07.2013 - B 6 KA 29/13 B
    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B
    Ferner hat der Senat bereits mit dem - gegenüber dem Kläger des vorliegenden Verfahrens ergangenen - Beschluss vom 5.6.2013 (B 6 KA 29/13 B) im Einzelnen dargelegt, dass unter Zugrundelegung der in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Maßstäbe die Berechnung einer Gebühr für Sonderzahlungen wegen Pfändung, Insolvenzverfahren und Forderungsabtretung im Grundsatz nicht zu beanstanden ist.
  • BVerwG, 24.02.1999 - 7 B 14.99
    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B
    Nach dem - von dem Kläger behaupteten - Übergang des Anspruchs auf den Beigeladenen könnte nur dieser geltend machen, in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl BVerwG Beschluss vom 24.2.1999 - 7 B 14/99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 20; vgl BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 4 f).
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